Ist dein Stundenverrechnungssatz noch richtig kalkuliert?
Die Hebebühnen sind belegt, die Mechatroniker haben alle Hände voll zu tun und der nächste freie Termin ist erst in ein paar Tagen zu haben. Eigentlich müsste die Rechnung aufgehen. Doch ein voller Terminkalender bedeutet noch lange nicht, dass am Monatsende auch genug übrig bleibt.
Ein entscheidender Faktor sind die Stundenverrechnungssätze der Kfz-Werkstatt. Denn nicht die Zahl auf der Rechnung allein ist entscheidend, sondern die Frage: Deckt der angesetzte Verrechnungssatz tatsächlich die Kosten des Betriebs – oder gibt es bereits eine Unterdeckung?
Warum acht Arbeitsstunden nicht acht verkaufte Stunden sind
Ein Mechatroniker ist acht Stunden in der Werkstatt. Acht Stunden auf Kundenaufträgen abrechnen kann der Betrieb deshalb aber noch lange nicht. Denn: Fahrzeuge müssen rangiert werden, ein Ersatzteil fehlt, es gibt Rückfragen zum Auftrag, eine Probefahrt steht an oder eine Reparatur dauert länger als vorgesehen. Hinzu kommen Urlaub, Krankheit, Weiterbildung und interne Arbeiten. Diese Zeiten gehören zum Werkstattalltag, lassen sich aber nicht an Kunden weiterberechnen.
Genau deshalb sind die tatsächlich verrechenbaren Stunden eine wichtige Größe bei der Kalkulation. Je weniger Stunden verkauft werden können, desto mehr muss jede einzelne davon zur Deckung der betrieblichen Kosten beitragen.
Was muss eine Werkstattstunde alles bezahlen?
Der Stundenverrechnungssatz ist nicht einfach der Stundenlohn des Mechatronikers. Hinter einer verkauften Werkstattstunde steht der gesamte Betrieb. Dazu gehören beispielsweise Löhne und Lohnnebenkosten, Miete oder Finanzierung, Werkstattausrüstung und Diagnosegeräte, Energie, Versicherungen, Software, Verwaltung und Weiterbildung. Steigen diese Kosten, während der Verrechnungssatz über Jahre nahezu unverändert bleibt, wird das Betriebsergebnis immer schlechter.
Das kann selbst bei einer sehr guten Auslastung zum Problem werden: Die Werkstatt verkauft produktive Stunden – aber durch gestiegene Direkt- und Gemeinkosten reduziert sich der Betriebsgewinn spürbar.
Wie wird der Stundenverrechnungssatz einer Kfz-Werkstatt kalkuliert?
Eine pauschale Antwort wie „120 Euro sind angemessen“ hilft wenig. Was für den Betrieb nebenan funktioniert, muss für die eigene Werkstatt noch lange nicht passen. Für eine belastbare Kalkulation sind vor allem die eigenen Zahlen entscheidend:
- Wie viele produktive Mitarbeiter stehen zur Verfügung?
- Wie viele Arbeitsstunden können davon realistisch verkauft werden?
- Wie haben sich Löhne und laufende Kosten entwickelt?
- Welcher Ergebnis soll oder muss mit der Werkstattleistung erzielt werden?
Erst daraus lässt sich ableiten, welchen Betrag eine verkaufte Arbeitsstunde tatsächlich erwirtschaften sollte.
Nicht am Nachbarn orientieren, sondern am eigenen Betrieb
„Die Werkstatt zwei Straßen weiter nimmt 110 Euro“ ist deshalb keine Kalkulationsgrundlage. Der andere Betrieb kann eine andere Kostenstruktur, mehr produktive Mitarbeiter, günstigere Räume oder eine höhere Zahl verkaufter Stunden haben.
Wer den Stundenverrechnungssatz seiner Kfz-Werkstatt richtig kalkulieren möchte, muss die eigenen Kosten und Kapazitäten kennen. Und diese Kalkulation sollte regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft werden. Denn wenn Löhne, Energie, Software oder Werkstattausrüstung teurer werden, verändert sich auch der Betrag, den eine Arbeitsstunde erwirtschaften sollte.
Volle Hebebühnen sind gut. Noch besser ist es, wenn sich die Arbeit darauf auch rechnet und sich eine Kostendeckung mit den verkauften Stunden realisieren lässt.