Starthilfe für E-Fahrzeuge

Das ist dabei zu beachten

Eine kurze Starthilfe oder ein Austausch der Starterbatterie ist für den Fachmann meistens keine große Herausforderung. Doch wie sieht es bei einem streikenden Elektrofahrzeug aus?

Hier kommt die 12 V-Batterie ins Spiel

Elektrofahrzeuge erhalten die erforderliche Energie für den Antrieb von ihrer Hochvoltbatterie, die von der Leistungselektronik gesteuert wird. Doch ebenfalls wie ein konventioneller Pkw benötigt das E-Auto eine 12 V-Batterie, die für die Überprüfung des Hochvoltsystems, sowie die Versorgung der Bordnetzsteuergeräte (Radio, Scheinwerfer, etc.) zuständig ist. Außerdem ist die 12 V-Batterie für das Schließen der Hochvolt-Schütze verantwortlich, womit die Fahrbereitschaft hergestellt wird. Sollte also aufgrund einer entladenen 12 V-Batterie kein Startvorgang mehr möglich sein, kann unter Beachtung der Herstellervorgaben (beider Fahrzeuge!) ein Starthilfevorgang über die 12 V-Batterie eingeleitet werden.

Ist jedoch die Hochvoltbatterie entladen, hilft nur das Abschleppen zur nächsten Ladestation.​

Doch hier ist ein Blick in die Betriebsanleitung unumgänglich, denn hier steht geschrieben, wie das Abschleppen erfolgen darf. Je nach Fahrzeug und Hersteller ist das Abschleppen unterschiedlich geregelt. Die Spanne geht hier von „das Fahrzeug darf gar nicht bzw. nur mit angehobenen Vorderrädern abgeschleppt werden“ (Nissan Leaf) über „das Fahrzeug darf mit einer maximalen Geschwindigkeit von 10 km/h geschoben werden“ (BMW i3) bis hin zu „das Fahrzeug darf bei entladener Antriebsbatterie mithilfe der Abschleppöse abgeschleppt werden“ (Renault Zoe).

Bei einem Defekt der 12 V-Batterie empfiehlt sich die Reparatur durch eine Fachwerkstatt, da höchstwahrscheinlich Fehlermeldungen in den Steuergeräten hinterlegt sind.

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