Airbag entsorgen

So geht es richtig

Müssen Airbag- oder Gurtstraffereinheiten entsorgt werden, gibt es mehrere sachgerechte Möglichkeiten. Auf gar keinen Fall dürfen die Module bei der Verschrottung in einem unausgelösten Zustand im Fahrzeug verbleiben. Denn sie können durch die anfallenden Belastungen wie Reibungswärme in der Presse oder den Einsatz von Schneidbrennern ausgelöst werden. Wie kann entsorgt werden:

  1. Im eingebauten, nicht ausgelösten Zustand an einen zugelassenen Entsorgungsbetrieb geben
  2. Im ausgebauten, nicht ausgelösten Zustand in einer zugelassenen Transportverpackung (möglichst Originalverpackung) an einen zugelassenen Entsorgungsbetrieb oder an den Fahrzeughersteller geben

Wie die Entsorgung der pyrotechnischen Einheiten im jeweiligen Fall zu erfolgen hat, muss den Informationen des Herstellers entnommen werden.

Alles zum Thema Airbag im Training „Airbag Sachkunde“

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