Klimaservice an HV-Fahrzeugen

Zwei Nachweise erforderlich!

Um einen Klimaservice an Hochvoltfahrzeugen durchzuführen, ist die richtige Vorbereitung ausschlaggebend. Zum einen müssen Informationen eingeholt werden, welches Kompressoröl vom Hersteller vorgeschrieben ist und welche Servicegeräte dafür freigegeben sind. Zum anderen muss auch der ausführende Mitarbeiter über die notwendigen Qualifikationen nach DGUV 209-093 verfügen.

Wenn der Techniker nur ein Klima-Sachkunde-Zertifikat hat und nicht zusätzlich mindestens die HV-Qualifikation (S2), dann ist eine 1S Unterweisung (FuP) durch einen Hochvoltfachkundigen (2S) im Umfang von mindestens 90 Minuten (2UE) Voraussetzung, um den Klimaservice am Fahrzeug durchführen zu dürfen.

Weil bei HV-Fahrzeugen der Klimakompressor eine Hochvoltkomponente ist, darf der Klimaservice durch einen 1S allerdings nicht eigenverantwortlich, sondern nur unter stetiger Leitung und Aufsicht des HV-Fachkundigen durchgeführt werden, da sowohl für die Arbeiten direkt an den Komponenten, als auch mit den Betriebsmitteln von HV (Kältemittel, Kühlflüssigkeit) ein Fachkunde nach DGUV 209-093 vorgeschrieben ist.

Für einen Klimaservice an HV-Fahrzeugen werden somit zwei Qualifikationen benötigt! Da es sich aufgrund des zeitlichen Aufwands nicht lohnt, einen Klimaservice mit zwei Fachkräften durchzuführen, ist es sinnvoll, dass jede Person die einen Klimaservice an Hochvoltfahrzeugen durchführen soll, im Besitz einer Fachkunde (S2 / S3) ist und auch einen Klimasachkundenachweis hat.

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