Arbeiten mit Kältemittel

Niemals ohne PSA

Nicht nur bei Arbeiten an HV-Fahrzeugen ist das Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) erforderlich. Auch wenn Kältemittel ins Spiel kommt, geht Sicherheit vor! Unser nicht repräsentative Umfrage ergab: 48 % der Umfrage-Teilnehmer verzichten bei diesen Arbeiten auf die PSA – und gehen damit ein Sicherheitsrisiko ein! Doch warum ist die PSA auch bei diesen Arbeiten wichtig? Und welche Ausrüstung ist erforderlich?

Geschlossene Schutzbrille tragen: Kältemittel kann in den Augen schwere Erfrierungsschäden verursachen. Auch durch umherfliegende Partikel, z. B. beim Platzen einer defekten Leitung, können Augenverletzungen hervorgerufen werden. Beim Tragen einer offenen Schutzbrille könnte ein Kältemittelstrahl unterhalb des Brillenrandes eindringen und käme dann sogar länger und intensiver mit den Augen in Kontakt als ohne eine Schutzbrille.

Schutzhandschuhe und langärmelige Kleidung tragen: Flüssiges Kältemittel darf nicht mit der Haut in Kontakt kommen, da Erfrierungen die Folge sein können. Der Siedepunkt von R134a bei Atmo-Druck liegt bei -26°, der Siedepunkt von R1234yf liegt bei -29°.

Kältemitteldampf nicht einatmen: Es besteht Erstickungsgefahr! Am Arbeitsplatz stets für ausreichende Belüftung sorgen. Nicht rauchen. Zündquellen (z. B. offenes Feuer, Licht) vermeiden! In Verbindung mit Feuer, Glut oder heißen Oberflächen zersetzt sich das Kältemittel in seine giftigen Bestandteile, z. B. Fluorwasserstoff und Fluorphosgen. Beim Schweißen und Löten ist zu beachten, dass vor dem Schweißen und Löten an der Anlage das Kältemittel abzusaugen und ggf. mit Stickstoff durchzublasen ist.

Erste Hilfe-Maßnahmen: Bei Kontakt des Kältemittels mit den Augen sofort ausgiebig mit fließendem Wasser spülen und einen Augenarzt aufsuchen. Bei Hautkontakt die betroffenen Stellen mit viel Wasser abspülen. Nach Einatmen von Kältemitteldampf den Betroffenen liegend an frischer Luft lagern, bei Atmungsstörungen Sauerstoff zugeben und in jedem Fall einen Arzt hinzuziehen

Umgang mit Druckbehältern: Die Lagerung von Kältemittelvorräten sollte in kühlen und trockenen Räumen und nicht in der Werkstatt erfolgen. Nicht in der Nähe von Heizkörpern und nicht in der Sonne lagern. Nicht über 50 °C erwärmen, die Wärme kann zu Drucküberschreitung führen. Sonnen und regengeschützt ist eine Lagerung auch im Freien möglich. Sicherung der Behälter gegen Umfallen und Wegrollen. Behälter nicht werfen; sie können stark verformt werden, so dass sie ausreißen. Leere Behälter verschließen, um Eindringen von Feuchtigkeit und Korrosion zu vermeiden.

Unser Trainingstipp: Klima-Sachkunde – nach der neuen Verordnung (EU) 2024/573

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