Neue Verordnung Klimasachkunde

Wer nicht auffrischt, darf bald nicht mehr ran

Seit März 2024 gilt die neue Verordnung (EU) 2024/573. Sie hat spürbare Folgen für alle, die an Fahrzeug-Klimaanlagen arbeiten. Bis spätestens 12. März 2029 müssen alle, die ihre Klima-Sachkunde nach der alten Verordnung (EU) Nr. 517/2014 erworben haben, eine Auffrischung absolvieren. Ohne dieses Update ist Schluss: keine Befüllung, keine Wartung, keine Reparatur an Klimaanlagen.

Warum das wichtig ist

Die EU will bis 2050 vollständig aus fluorierten Treibhausgasen aussteigen.
Das bedeutet neue Kältemittel, neue Systeme und strengere Sicherheitsvorschriften.
Mit der Verordnung (EU) 2025/1893 wurden die Ausbildungsinhalte deshalb erweitert. Neben klassischen Klimaanlagen gehören jetzt auch Wärmepumpen, Batteriekühlungen und CO₂-Systeme (R744) dazu.

Damit ändert sich die Struktur der Zertifikate:

  • M1: Arbeiten mit fluorierten Treibhausgasen und Kohlenwasserstoffen
  • M2: Wie M1, aber mit automatisierten Klimaservicegeräten
  • M3: Arbeiten an CO₂-Klimaanlagen
  • M4: Nur Rückgewinnung

Für Werkstätten sind vor allem M1, M2 und M3 entscheidend.

Auffrischen leicht gemacht mit Trainmobil

Trainmobil startet ab 2026 mit den neuen Klima-Trainings. Sie sind praxisnah, digital und effizient aufgebaut. Der Trainmobil Multiviewer macht das Lernen greifbar: Teilnehmende können Klimakompressoren virtuell zerlegen, Bauteile in 3D betrachten und Abläufe realitätsnah nachvollziehen.

Nach dem Praxistag läuft alles digital. Prüfung und Zertifikat erfolgen direkt über die kostenlose Trainmobil-App. So bleibt der Aufwand gering und die Werkstatt rechtlich auf der sicheren Seite.

„Wir bringen das Klima-Wissen dahin, wo es hingehört – in die Praxis. Unsere Teilnehmer bleiben auf Stand und die Werkstätten handlungsfähig“, sagt Trainmobil-Geschäftsführer André Götze.

Fazit

Ohne Auffrischung keine Arbeit an Klimaanlagen. So eindeutig sind die neuen Vorgaben. Trainmobil sorgt dafür, dass das Update kein bürokratischer Pflichttermin wird, sondern ein echter Praxisvorteil. Digital, verständlich und mit vollem Werkstattbezug.

Wichtig: Die Sachkundebescheinigungen können fahrzeugbezogen eingeschränkt sein. Die finalen Umsetzungsvorgaben sind derzeit in Klärung mit der zuständigen Behörde.

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