Fahrerassistenzsysteme Pflicht für Neuwagen
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Welche Fahrerassistenzsysteme sind mit der neuen EU-Verordnung seit Juli 2024 Pflicht?
Seit dem 7. Juli 2024 müssen Neuwagen mit mindestens 9 Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein, um eine Typzulassung zu erhalten. Zu den verpflichtenden Fahrerassistenzsystemen gehören dabei:
- – Der Notbremsassistent ist seit Juli 2022 nach UN-R 152 verbindlich für die Typgenehmigung, seit Juli 2024 für die Neuzulassung von Pkws und leichten Nutzfahrzeugen. Er überwacht Abstand, Beschleunigung, Lenkwinkel und die Pedalstellung.
- – Der Notfallspurhalteassistent ist aktiv ab 60 km/h und lenkt aktiv gegen, wenn das Fahrzeug ohne Fahrtrichtungsanzeige die Spur verlässt.
- – Der Intelligente Geschwindigkeitsassistent (ISA) warnt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung optisch und akustisch.
- – Adaptives Bremslicht: Alle roten und gelben Rückleuchten müssen bei einer Vollbremsung ab 50 km/h aufleuchten.
- – Die Black Box (Unfalldatenspeicher) speichert die Geschwindigkeit und die Verzögerung bei einem Unfall.
- – Müdigkeit- und Aufmerksamkeitswarner warnen optisch und akustisch und analysieren unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Spurwechselassistenten das Lenkverhalten des Fahrers.
- – Der Rückfahrassistent hilft, Hindernisse und andere Verkehrsteilnehmer hinter dem Fahrzeug zu erkennen.
- – Das Reifendruckkontrollsystem (RDKS) überwacht den Reifendruck und meldet zu geringen Reifendruck, wenn einer oder mehrere Reifen beschädigt sind, wenn das RDKS nicht richtig eingestellt oder defekt ist oder bei einem Defekt des Sensors.
- – Eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre ist eine standardisierte Schnittstelle, die den Einbau eines Kontrollsystems vereinfacht und ermöglicht. Alkolock bietet die Möglichkeit, ein Gerät nachzurüsten, das den Atemalkoholgehalt misst und bei Überschreitung eines Grenzwertes den Motorstart und somit die Nutzung des Pkws verhindert.