Gültig für Kraftfahrzeuge bis zu einem maximalen Volumen von 3 kg des Kältemittels R 134a
Für den Treibhauseffekt und die damit auftretende globale Erwärmung ist nicht nur das allgemein bekannte Treibhausgas CO2 verantwortlich, sondern auch das teilfluorierte Kohlenwasserstoff HFKW-134a Tetrafluorethan, kurz genannt R134a. Dieses Treibhausgas ist 1300 mal schädlicher als CO2. Die Emissionen aus Kfz-Klimaanlagen tragen also stark zum derzeitigen Treibhauseffekt bei, daher ist im Umgang mit Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen größte Sorgfalt geboten. Das bedeutet, dass bei der Wartung und Reparatur von Kfz-Klimaanlagen jede mögliche Emission von R 134a, soweit technisch möglich, zu verhindern ist. Aufgrund diese Erkenntnis wurde die EG-Richtlinie 307/2008 erlassen.
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