Im ATR-Trainingscamp kann sie/er es uns beweisen und bekommt die Chance sich in Sachen Technik auf den neuesten Stand zu bringen.

Das ATR-Trainingscamp 2011 ist kostenlos, aber nicht umsonst. Für alle Auszubildenden ab dem 2. Lehrjahr bietet die ATR den Konzeptpartnern diese zusätzliche Weiterbildung an. Die ATR-Trainingscamps finden überwiegend in Verkaufshäusern der ATR-Gesellschafter statt. Die von der ATR-Akademie organisierten Trainingscamps bieten den Teilnehmern die Möglichkeit, sich zusätzlich gezielt auf die wachsenden Anforderungen ihres Berufs vorzubereiten.
Die besten Teilnehmer pro Trainingscamp laden wir zum Finale nach Hamburg ein. In einer Abschlussprüfung ermitteln die Trainer die drei besten Auszubildenden des ATR-Trainingscamps 2011 – Ihnen winken attraktive Preise. Auch wer keinen Preis erhält, hat mit dieser Fortbildung auf jeden Fall viel gewonnen.
Mit dem LIQUI MOLY-Team Engstler Rennsport erleben: Einen Tag (Termin steht nochnicht fest) lang Renntaxi, Drift Challenge, Slalom-Parcours mit Rennwagen aus der WTCC fahren. Für Verpflegung und Übernachtung an diesem Rennwochenende ist gesorgt.
Gemeinsam mit unseren Trainern lernen unsere Azubis in der Praxis. Jeder Absolvent erhält eine Urkunde über die erfolgreiche Teilnahme. Die Themenbereiche umfassen Elektrik und Elektronik, Benzin- Diesel- und Klimatechnik.

Termin: 15.-18. Juni 2011
Freitag: Weiterbildung und Finalvorbereitung
Samstag: Prüfung in der Zentrale der ATR-Akademie, Siegerehrung mit feierlichem Rahmenprogramm
Die Teilnahme am Camp ist kostenlos. Nur die Kosten für Anfahrt und Unterkunft tragen der Ausbildungsbetrieb oder der Azubi selbst. Davon ausgenommen sind die Reisekosten für das Finale in Hamburg. Die Pausenverpflegung und das Mittagessen stellt das jeweilige Verkaufshaus des ATR-Gesellschafters. Diese Fortbildung wird für Auszubildende der Werkstätten Meisterhaft autoreparatur, AC AUTO CHECK und autoPARTNER angeboten.
Kristina Vogt
Trainmobil, ATR-Akademie
E-Mail: vogt@trainmobil.de www.atr-akademie.de
Hinweis! Arbeitszeit für minderjährige Auszubildende, die älter sind als 15 Jahre, jedoch noch keine 18 Jahre alt sind! „Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes dem Auszubildenden eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung gesondert zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen ist (§ 17 Absatz 3 BBiG). Soweit es sich um einen noch minderjährigen Auszubildenden handelt, muss der Auszubildende für die Teilnahme an dem Trainingscamp 2011 am Samstag an einem anderen Tag derselben Woche, an dem er keinen Berufsschulunterrricht hat, freigestellt werden (§ 16 Absatz 3 Satz 1 JArbSchG). Bitte beachten Sie ergänzend die geltenden gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Berufsbildungs-, Jugendarbeitsschutz- und des Arbeitszeitgesetzes.“